Unfallrekonstruktion

Unfallanalytik und Unfallrekonstruktion

In kaum einem Bereich des Kfz-Sachverständigenwesens geht es um so wichtige und teilweise sogar existenzielle Fragestellungen wie im Bereich der Unfallanalytik. Kann der Ablauf des Verkehrsunfallereignisses rekonstruiert werden, können Aussagen getroffen werden zu den unfallbedingten Verletzungen, kann die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalles festgestellt werden – diese Fragen und vieles andere mehr werden durch einen Unfallanalytiker beantwortet.

Als Partner der IbB Forensic Engineering verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse in der Erstellung von Gutachten über den Ablauf von Straßenverkehrsunfällen. Die Organisation des IbB befasst sich im Wesentlichen mit der Datenbeschaffung, der Grundlagenforschung und der Aus- und Weiterbildung. In Kooperation mit den Partnern werden für den Bereich der Unfallrekonstruktion theoretische sowie praktische Versuche durchgeführt und ausgewertet. Unser Sachverständigenbüro führt auch in Eigenregie Crashversuche und Schadennachstellungen durch, um Schadenhergänge und Schadenumfänge auf Kausalität und Plausibilität zu überprüfen.

Ist der praktische Versuch nicht möglich, setzen wir auch Software zur Simulation von Verkehrsunfällen ein. PC-Crash bietet die Möglichkeit mit allen gängigen Fahrzeugen Unfälle zu rekonstruieren und darzustellen. Die Simulation erfolgt in 2D oder 3D Ansicht und kann in Echtzeit oder als Animation wiedergegeben werden. Es können Berechnungen für Fahrzeug/Fahrzeug, Fahrzeug/Motorrad, Fahrzeug/Fußgänger, Insassenbewegung durchgeführt werden.

Vergleichende Lackuntersuchung

Die vergleichende Lackuntersuchung kommt immer häufiger bei Verkehrsunfallfluchten zum tragen. Hierbei werden von dem vermeintlichen Verursacherfahrzeug und dem beschädigten Fahrzeug oder Objekt Lackpartikel sichergestellt, die in den meisten Fällen in Form von Antragungen oder Splittern in den Schadenbereichen hinterlassen werden. Mikroskopische Untersuchungen und Vergleiche der Lackproben können dann dazu führen, dass eine Beteiligung des vermeintlichen Verursacherfahrzeuges einwandfrei nachgewiesen werden kann.